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Viertelpodest Vorgefertigter Treppenbausatz

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Verdingungsordnung für Bauleistungen (bis 2002)

Die VOB ist ein dreiteiliges Klauselwerk, welches in Deutschland für öffentliche Auftraggeber zur Vergabe von Bauaufträgen verpflichtend ist, und auch von privaten Auftraggebern verwendet werden kann. Der Teil A der VOB beschreibt die Vergaberichtlinien für öffentliche Auftraggeber, der Teil B die für einen Bauvertrag wichtigen Regelungen, welche im BGB (bürgerlichen Gesetzbuch) nicht spezifisch beschrieben sind; daher wird gelegentlich die VOB/B auch von privaten Vertragsparteien als Bauvertragsgrundlage genommen. Der Teil C der VOB umfasst Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV), die als DIN- Normen jene technischen Vorschriften enthalten, wie einzelne Leistungen eines Werkes auszuführen sind. Für den herkömmlichen (handwerklichen) Holztreppenbau bedeutsam ist, neben der „Allgemeinen Regelung für Bauarbeiten jeder Art“ DIN 18299, die DIN/ATV 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Teil A und B der VOB.